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   OVG Saarland, 19.11.2012 - 3 B 273/12   

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https://dejure.org/2012,38314
OVG Saarland, 19.11.2012 - 3 B 273/12 (https://dejure.org/2012,38314)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19.11.2012 - 3 B 273/12 (https://dejure.org/2012,38314)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19. November 2012 - 3 B 273/12 (https://dejure.org/2012,38314)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten bei rein formalem Fehlen einer Konzession während des Konzessionsverfahrens; Erlass einer Untersagungsverfügung bei Vermittlung von Sportwetten in einer Spielhalle

  • rewis.io
  • ra.de
  • vdai.de PDF

    Rechtmäßigkeit der Trennung zwischen Wettvermittlungsstellen und Spielhallen gem. § 21 Abs. 2 GlüStV und § 11 Abs. 4 Nr. 2 SaarlAG GlüStV.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung der Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten bei rein formalem Fehlen einer Konzession während des Konzessionsverfahrens; Erlass einer Untersagungsverfügung bei Vermittlung von Sportwetten in einer Spielhalle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 13.09

    Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit; Einnahmen;

    Auszug aus OVG Saarland, 19.11.2012 - 3 B 273/12
    Zwar ist im Anschluss an die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.11.2010 - 8 C 13.09 - u.a., vom 1.6.2011 - 8 C 4/10 - u.a. und vom 11.7.2011 - 8 C 11/10 - in der Rechtsprechung in Fällen, in denen Untersagungsverfügungen ursprünglich allein auf das staatliche Sportwettenmonopol gestützt waren, in hiergegen gerichteten Eilrechtsschutzverfahren nicht zuletzt mit Blick auf das im neuen Glücksspielstaatsvertrag im Rahmen einer Experimentierklausel vorgesehene Konzessionssystem zum Teil ein überwiegendes Suspensivinteresse der betroffenen Sportwettenvermittler bejaht worden.

    so das BVerwG zu dem bereits im GlüStV a.F. geregelten Verbot der Vermittlung von Sportwetten in Sportvereinsheimen: Urteil vom 24.11.2010 - 8 C 13.09 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2011 - 4 A 1965/07

    Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Sportwettbüros in

    Auszug aus OVG Saarland, 19.11.2012 - 3 B 273/12
    u.a. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8.12.2011 -4 A 1965/07-, m.w.N., juris.

    OVG Münster, Urteil vom 8.12.2011 - 4 A 1965/07 - und VG Arnsberg, Urteil vom 14.12.2011 - 1 K 62/09 -, juris.

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10

    Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis;

    Auszug aus OVG Saarland, 19.11.2012 - 3 B 273/12
    zu den generellen Anforderungen an die Vereinbarkeit einer den Betrieb von Sportwetten einschränkenden Regelungen mit der Dienstleistungsfreiheit vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 1.6.2011 -8 C 5/10-, juris.
  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 2.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus OVG Saarland, 19.11.2012 - 3 B 273/12
    Dem vom Antragsteller zur Begründung dafür angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1.6.2011 - 8 C 2.10 - lässt sich eine derartige Verpflichtung nicht entnehmen.
  • BVerwG, 11.07.2011 - 8 C 11.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus OVG Saarland, 19.11.2012 - 3 B 273/12
    Zwar ist im Anschluss an die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.11.2010 - 8 C 13.09 - u.a., vom 1.6.2011 - 8 C 4/10 - u.a. und vom 11.7.2011 - 8 C 11/10 - in der Rechtsprechung in Fällen, in denen Untersagungsverfügungen ursprünglich allein auf das staatliche Sportwettenmonopol gestützt waren, in hiergegen gerichteten Eilrechtsschutzverfahren nicht zuletzt mit Blick auf das im neuen Glücksspielstaatsvertrag im Rahmen einer Experimentierklausel vorgesehene Konzessionssystem zum Teil ein überwiegendes Suspensivinteresse der betroffenen Sportwettenvermittler bejaht worden.
  • BVerwG, 31.05.2011 - 8 C 4.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus OVG Saarland, 19.11.2012 - 3 B 273/12
    Zwar ist im Anschluss an die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.11.2010 - 8 C 13.09 - u.a., vom 1.6.2011 - 8 C 4/10 - u.a. und vom 11.7.2011 - 8 C 11/10 - in der Rechtsprechung in Fällen, in denen Untersagungsverfügungen ursprünglich allein auf das staatliche Sportwettenmonopol gestützt waren, in hiergegen gerichteten Eilrechtsschutzverfahren nicht zuletzt mit Blick auf das im neuen Glücksspielstaatsvertrag im Rahmen einer Experimentierklausel vorgesehene Konzessionssystem zum Teil ein überwiegendes Suspensivinteresse der betroffenen Sportwettenvermittler bejaht worden.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.2011 - 6 S 1695/11

    Überwiegendes Suspensivinteresse bei allein auf das staatliche Sportwettenmonopol

    Auszug aus OVG Saarland, 19.11.2012 - 3 B 273/12
    etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.8.2011 - 6 S 1695/11 -, juris.
  • VG Arnsberg, 14.12.2011 - 1 K 62/09

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer Sportwettenvermittlung im Rahmen einer

    Auszug aus OVG Saarland, 19.11.2012 - 3 B 273/12
    OVG Münster, Urteil vom 8.12.2011 - 4 A 1965/07 - und VG Arnsberg, Urteil vom 14.12.2011 - 1 K 62/09 -, juris.
  • VG Augsburg, 21.12.2012 - Au 5 S 12.1460

    Einstweiliger Rechtsschutz; Untersagung der Vermittlung von Sportwetten;

    Allein durch die Kumulation beider Angebote (Sportwettenvermittlung, Automatenspiel) ist zu befürchten, dass die als Sportwetten interessierten Kunden unerwünschter Weise dazu animiert werden, sich auch dem Automatenspiel zuzuwenden (OVG Saarland vom 19.11.2012, Az. 3 B 273/12 bzw. 6 L 520/12; juris; OVG NRW vom 8.12.2011, Az. 4 A 1965/07; juris).

    Aufgrund der fehlenden Erlaubnisfähigkeit der Sportwettenvermittlung wegen des Verstoßes gegen § 21 Abs. 2 GlüStV n.F. dürfte das Ermessen zu Lasten des Antragstellers auf Null reduziert sein (vgl. insoweit OVG Saarland vom 19.11.2012 Az. 3 B 273/12 bzw. 6 L 520/12; juris).

    Insoweit bleibt festzuhalten, dass das in Streit stehende Trennungsgebot der Bereiche Sportwetten und Automatenspiele nicht diskriminierend ist, da es für In- und Ausländer gleichermaßen gilt und auch das unionsrechtlich legitime Gemeinwohlziel der Bekämpfung der Spielsucht verfolgt wird (vgl. zum Ganzen OVG Saarland vom 19.11.2012, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 06.12.2012 - 3 B 268/12

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; hier: Versagung der Anordnung der

    so zum Trennungsgebot bereits Beschluss des Senats vom 19.11.2012 - 3 B 273/12 - zu den generellen Anforderungen an die Vereinbarkeit einer den Betrieb von Sportwetten einschränkenden Regelungen mit der Dienstleistungsfreiheit BVerwG, Urteil vom 1.6.2011 -8 C 5/10-, juris.
  • VGH Bayern, 25.06.2013 - 10 CS 13.145

    Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Verbots, Sportwetten in Gebäuden oder

    c) Soweit der Antragsteller in den Schriftsätzen vom 19. März 2013 und 26. März 2013 darüber hinaus der Sache nach Zweifel an der Vereinbarkeit des § 21 Abs. 2 GlüStV mit dem unionsrechtlichen Kohärenzgebot und damit der Dienstleistungs- oder Niederlassungsfreiheit geltend macht (vgl. a.A. demgegenüber OVG Saarl, B.v. 19.11.2012 - 3 B 273/12 - juris Rn. 21; B.v. 6.12.2012 - 3 B 268/12 - juris Rn. 18), braucht dies im Rahmen der Beschwerdeentscheidung nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO nicht geprüft zu werden.
  • VG Cottbus, 11.06.2015 - 3 K 1152/12

    Ordnungsrecht

    Dass das Trennungsgebot des § 21 Abs. 2 GlüStV durch die Politik in anderen Glücksspielsektoren konterkariert wird, ist aber nicht festzustellen (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19. November 2012 - 3 B 273/12 -, juris Rn. 21; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. Dezember 2011 - 4 A 1965/07 -, juris Rn. 62/64; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. April 2014 - 6 S 215/14 -, NVwZ-RR 2014, 640, juris Rn. 19 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 6 A 10448/13

    Glücksspielrechtliche Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten

    Unter solchen Umständen könnte das Fehlen einer solchen Erlaubnis der Klägerin nicht entgegen gehalten werden (vgl. hierzu OVG SL, 3 B 273/12, ZfWG 2013, 35, juris).
  • VG Berlin, 29.04.2020 - 4 L 228.19
    Dass das Trennungsgebot des § 21 Abs. 2 GlüStV durch die Politik in anderen Glücksspielsektoren konterkariert wird, ist aber nicht festzustellen (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19. November 2012 - 3 B 273/12 -, juris Rn. 21; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. Dezember 2011 - 4 A 1965/07 -, juris Rn. 62/64; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. April 2014 - 6 S 215/14 -, NVwZ-RR 2014, 640, juris Rn. 19 ff.).
  • VG Berlin, 09.03.2016 - 4 K 1.16

    Einrichtung einer Wettvermittlungsstelle in einer Spielhalle

    Dass das Trennungsgebot des § 21 Abs. 2 GlüStV durch die Politik in anderen Glücksspielsektoren konterkariert wird, ist aber nicht festzustellen (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19. November 2012 - 3 B 273/12 -, juris Rn. 21; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. Dezember 2011 - 4 A 1965/07 -, juris Rn. 62/64; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. April 2014 - 6 S 215/14 -, NVwZ-RR 2014, 640, juris Rn. 19 ff.).
  • VG Cottbus, 11.06.2016 - 3 K 1152/15
    Dass das Trennungsgebot des § 21 Abs. 2 GlüStV durch die Politik in anderen Glücksspielsektoren konterkariert wird, ist aber nicht festzustellen (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19. November 2012 - 3 B 273/12 -, juris Rn. 21; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. Dezember 2011 4 A 1965/07 -, juris Rn. 62/64; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. April 2014 - 6 S 215/14 -, NVwZ-RR 2014, 640, juris Rn. 19 ff.).
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